Der individuelle Entwicklungsstand wird in Form eines Förderplans festgehalten, der in regelmäßigen Abständen für jedes Kind mit einem Förderbedarf evaluiert und fortgeschrieben wird. Auf Grundlage des Entwicklungsstandes lassen sich spezifische Fördermaßnahmen ableiten, die ebenfalls im Förderplan festgehalten werden.
Unsere inklusive Arbeit hat zum Ziel, die individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierten Unterricht zu fördern. Dabei kommen individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen zum Einsatz und Unterrichtsmaterialien werden entsprechend angepasst. Durch die individuelle Arbeit möchten wir verhindern, dass ein Kind eine Klasse wiederholen muss oder einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ausbildet. Diese Kinder werden, in Absprache mit den Eltern und der Klassenkonferenz präventiv gefördert.
Stellt die Klassenkonferenz fest, dass die auftretenden Schwierigkeiten umfänglicher Art sind, muss eventuell ein AOSF - Verfahren (Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs) in Absprache mit den Eltern eingeleitet werden. Dieser Prozess wird von der Schulleitung genehmigt und von der Sonderpädagogin begleitet. Dabei ist der Bericht der Schule (wird in der Regel vom Klassenlehrer und der Sonderpädagogin gemeinsam erstellt), der auf den individuellen Förderplänen basiert, entscheidend.
Ebenso sollten Kinder mit Hochbegabung, Teilleistungsstärken oder außerordentlichen Talenten individuell gefördert werden.
